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Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Rudolstadt, Archivum Commune (Gemeinsames Archiv), Nr. 520
Titel:
Graf Wilhelm von Henneberg schlichtet Streitigkeiten um die Mitgift der Margarethe von Leuchtenberg
Titel laut Vorlage:
Graf Wilhelm von Henneberg bekundet, dass er die Streitigkeiten um die Mitgift zwischen dem Landgraf Johann von Leuchtenberg und seiner Gemahlin Margarethe, geb. von Schwarzburg, einerseits und Graf Heinrich von Schwarzburg und seiner Mutter Katharina, geb. von Querfurt, jetzige Gräfin von Waldeck, in folgender Weise geschlichtet hat: Wegen des Wittums für Margarethe, nämlich 800 Gulden jährlicher Stützung auf Grünsfeld, ein Würzburgisches Lehen, soll Landgraf Johann sich bemühen, dass dieses möglichst bald vom Lehnsherrn bewilligt werde. Die noch 1000 Gulden rückständige Mitgift für Margarethe soll Heinrich bis Weihnachten zahlen, doch sollen die bisher aufgelaufenen Zinsen erlassen werden. Ebenso soll Katharina ihrer Tochter noch 250 Gulden zur Aussteuer zahlen. Johann und seine Gemahlin haben dann in Schmalkalden einen Verzichtsbrief auszufertigen. Wenn Margarethe ihren Gemahl überlebt, soll sie erhalten 300 Malter Korn, 300 Malter Hafer, 30 Fuder Wein, die Hälfte aller fahrenden Habe mit Ausnahme der Barschaft, Pfandschaften, des Silbergeschirrs, der reisigen Pferde, Geschosse, Harnische etc. und sie soll mit etwaigen Schulden ihres Gemahls nichts zu tun haben. Solange sie sich nicht wieder verheiratet, soll sie in ihrem Wittum bleiben. Wenn sie sich aber wieder verheiratet, kann das Wittum mit 7000 Gulden losgekauft werden. Mit dem Silbergeschirr, das sie mitgebracht oder selbst erworben hat, ebenso mit ihren Kleinodien, Kleidern etc. soll sie machen können, was sie will. Desgleichen darf sie 1000 Gulden ihrer Morgengabe vermachen, wem sie will. Sämtliche beteiligte Personen bekunden, dass sie mit dem Vertrag einverstanden sind.
Datum:
Schmalkalden, 1511 August 26. (am dinstage nach Bartholomaei)