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Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Rudolstadt, Archivum Commune (Gemeinsames Archiv), Nr. 186
Titel:
Leibgedinge für Gräfin Anna von Schwarzburg
Titel laut Vorlage:
Die Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg bekennen, dass sie die Städte Greußen (Markgreußen) und Clingen angewiesen haben, der Gräfin Anna von Schwarzburg, Gattin des Grafen Günther, jährlich am Michaelistage 100 Gulden lötigen Silbers Erfurtischen Gewichtes und Währung als Leibgedinge zu zahlen in einer der Städte Erfurt, Mühlhausen, Sondershausen, Frankenhausen oder Greußen. Als Vormünder für sie sind bestimmt ihr Vater Landgraf Johann von Leuchtenberg, ihr Bruder Sigost, Graf Friedrich von Beichlingen (Bichelingen). Es soll ihr ferner in einer der genannten Städte ein Siedelhof gegeben werden, der ihr genehm ist. Als Bürgen für die Ausführung des Vertrags werden bestimmt Graf Heinrich von Hohnstein, Ulrichs Sohn, Herr zu Kelbra, Graf Dietrich von Hohnstein, Herr zu Heringen, Gerhard Marschalk, Apel von Ebeleben, Ritter, sein Bruder Otto von Ebeleben, Dietrich von Hopfgarten. Falls die Zahlung der 100 Mark Silbers nicht erfolgt, sollen die Bürgen das Recht haben, Einlager in die genannten Städte zu legen bis zur Zahlung, und ebenso in das Gebiet der Grafen von Schwarzburg, wenn diese den Vertrag nicht halten. Wenn einer der Vormünder oder Bürgen stirbt, soll Anna das Recht haben, einen anderen an seiner Stelle zu wählen.
Datum:
Sondershausen, 1396 August 7. (am montage nach sande Sixti tage)
Zehn Siegel der beiden Grafen von Schwarzburg, der 6 Bürgen und der Städte Markgreußen und Clingen; Nr. 9 davon fehlt, die anderen sind zum Teil beschädigt.