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Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Rudolstadt, Archivum Commune (Gemeinsames Archiv), Nr. 103
Titel:
Erbeinigung der Grafen von Schwarzburg mit den Grafen von Hohnstein
Titel laut Vorlage:
Graf Heinrich von Hohnstein, Herr zu Sondershausen, und Heinrich und Günther, Grafen von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt, bekennen, dass sie mit ihren Vettern und Schwägern, den Grafen Heinrich, Dietrich, Bernhard und Ulrich von Hohnstein, und mit Heinrich von Hohnstein, Propst zu Nordhausen wegen der Hinterlassenschaft des Grafen Günther XXI. von Schwarzburg, "der zu Konig gekorn war" dahin übereingekommen sind:
1. Im Falle des Todes des Grafen Heinrich des Jüngeren (König Günthers Sohn) wollen sie die Hinterlassenschaft teilen, sodass Graf Heinrich zu Hohnstein und die Grafen Heinrich und Günther zu Schwarzburg die eine Hälfte und die Grafen Heinrich, Dietrich, Bernhard und Ulrich von Hohnstein und Heinrich, Propst zu Nordhausen die andere Hälfte bekommen.
2. Der Witwe des Grafen Günther wird ein Leibgedinge von 100 Mark lötigen Silbers ausgesetzt.
3. Die Kinder des Grafen Günther sollen versorgt werden und die vierte Tochter in ein Kloster aufgenommen werden.
4. Im Falle einer Teilung sollen die Hohnsteiner Grafen Blankenburg, Arnstadt und Frankenhausen bekommen.
Datum:
Erfurt, 1350 Mai 13. (dönerstag vor dem heylügen phingkestag)