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Seit 1530 Ratsherr in Wittenberg; seit 1533 Prokurator am Leipziger Hofgericht; seit 1539 Assessor am Wittenberger Konsistorium; 1541 Rektor der Universität Wittenberg, dann Syndikus in Halle/Sa.; Hrsg. der Grammatik des Philipp Melanchthon