Graf Heinrich von Schwarzburg gestattet der Stadt Frankenhausen einen Zoll auf Wein und Salz, als Gegenleistung für eine einmaligen Zahlung von 8000 Gulden für die Aussteuer seiner Schwestern und zehn jährliche Zahlungen über 1000 Gulden.
Formal title:
Graf Heinrich der Jüngere von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, beurkundet, dass die Stadt Frankenhausen sich verpflichtet hat, ihm zu Bezahlung der Aussteuer seiner Schwestern Catharine und Margarethe im Betrag von 8000 Gulden und zu anderen Ausgaben jährlich 1000 Gulden über ihre Pflicht zu geben über zehn Jahre. Nur bei etwaigem Misswachs oder Schaden am Salzwerke soll die Steuer wegfallen. Er gestattet dafür der Stadt, einen Zoll auf Wein und Salz zu erheben.