Diese Webseite verwendet Cookies (Webanalysedienst: Matomo, sowie Sessioncookies). Mit der Nutzung der Seite erklären Sie sich mit der Verwendung dieser Cookies einverstanden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Datenschutz.
Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Rudolstadt, Lehnbriefe, Nr. 48
Titel:
Kaiser Rudolf II. bestätigt dem Grafen Burkhardt von Barby und Mühlingen und dem Grafen Wilhelm von Schwarzburg-Frankenhausen als Vormünder des Grafen Ernst von Hohnstein, Sohn des verstorbenen Grafen Volkmar Wolf von Hohnstein, die Belehnung mit den Straßen in der Grafschaft Hohnstein, die Kaiser Karl IV. zuerst erteilt hatte.