Kaiser Joseph II. bestätigt den Fürsten Ludwig Günther II. von Schwarzburg-Rudolstadt und Christian Günther von Schwarzburg-Sondershausen, für sich und in Vollmacht ihres Bruders und Vetters Fürst August II. von Schwarzburg-Sondershausen die Reichslehen.
Sie werden belehnt mit Schwarzburg, Königsee, Blankenburg, Leutenberg, dem Schüsselholz bei Frankenhausen (als Reichslehen), Schloss und Herrschaft Ehrenstein, dem Thüringer Wald, soviel schwarzburgisch ist, dem Amt Gehren (nach der Erbteilung von 1599) sowie den Straßen in allen Herrschaften. In Zukunft soll "die Belehnung erst selbst nur, wenn beide jedes mahl letzt belehnte regierende Fürsten jeder Linie verstorben sind," empfangen werden.
Description:
Pergament in roten Samt gebunden.
Note:
Siegel an schwarzen und goldenen Seidenschnüren in Holzkapsel.