Eberhard von Maßbach (Mas-) bekundet, wegen aller Streitigkeiten mit Berthold Grafen von He. geschlichtet zu sein. Der Graf hat um das Haus Maßbach 17 geforstete Hölzer, in denen ihn Eberhard und seine Erben künftig nicht mehr behelligen sollen. Im Dorf hat der Graf 24 Markthäuser, in denen die Leute, die feilen Kauf haben wollen, und Handwerksleute sitzen sollen. Sitzen außerhalb dieser Häuser im Dorf noch mehr Handwerker, haben sie jährlich einen Schilling an Marktrecht zu zahlen. Die Gerichtsbarkeit im gesamten Dorf steht dem Grafen zu. Ein Vorwerk vor der Burg, rechter Hand, wenn man in die Burg geht, gehört Eberhard und seinen Kindern als Burglehen. Diese sollen in der Burg zu ihrem Recht sitzen. Der Graf soll seine Höfe in der Burg nach Belieben besetzen. Eberhard und seine Kinder, die vom Grafen belehnt sind, sollen ohne dessen Zustimmung nicht fortgehen. Dies ist mit Rat der Freunde und Helfer Eberhards so geschlichtet worden.1299 zu Slusungen an de mittewochen in der Osterwochen.