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Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen, Hennebergica Schwarza/Urkunden, Nr. 206
alte Archivsignatur:
U-N Nr. 1906
Titel:
Berthold, Graf und Herr zu He., bekundet, der Witwe Ursula von Vestenberg, ihren Erben oder dem Inhaber der Urkunde 500 Gulden schuldig zu sein. Davon hat er 300 in grober fränkischer Münze und 200 in Pfennigen erhalten. Dies kann von beiden Parteien jeweils mit Frist von einem Vierteljahr aufgekündigt werden; der Betrag ist dann zum nächsten Sonntag Laetare nach Neustadt an der Aisch, Kitzingen oder Bamberg fällig. An Zinsen sind jeweils Laetare 25 Gulden zu zahlen, erstmals 1527. Bei Säumnis sind alle Kosten und Schäden zu ersetzen. Der Graf stellt dafür Bürgen, die ggf. unverzüglich nach Mahnung einen reisigen Knecht und ein Pferd in ein offenes Wirtshaus in eine der drei genannten Städte zum Einlager zu schicken haben; Ausfälle sind zu ersetzen. Wird ein ausfallender Bürge nicht binnen 14 Tagen nach Mahnung ersetzt, sind die übrigen in der beschriebenen Weise zum Einlager verpflichtet. Der Graf verspricht, die Bürgen schadlos zu halten. Es siegeln (1) Graf Berthold und die Bürgen (2) Wolf Fuchs, (3) Wolf von Crailsheim, (4) Wilhelm von Grumbach zu Rimpar und (5) Wolf von Heßberg; die Bürgen übernehmen ihre Verpflichtungen.Geben unnd gescheen Montag nach dem Sontag Letare 1526.
Datum:
1526 Februar 23.
Laufzeit (von):
1526-02-23
Laufzeit (bis):
1526-02-23
Darin:
Urkunde durch Einschnitte ungültig gemacht.
Beschreibung:
Siegel angehängt, 1 rot, übrige grün in Wachsschüsseln, rund. In den Siegelfeldern gelehnte Wappenschilde mit Helmen; U. auf Schriftbändern. 1) wie 1523 Febr. 23. 2) wie 1524 Mai 18, schlecht ausgeprägt. 3) 2,6 cm Dm. Wappenschild (Balken). U.: W-OLF.-VO(N).-K[..-EILSHEIM]. 4) 2,8 cm Dm. Wappenschild (Mann, einen Strauß haltend). U.: WILHEL-M.-VO(N).GRV-MBACH. 5) 2,7 cm Dm. Wappenschild (gespalten, rechts 3 Rosen übereinander, links 5fach geteilt). U.: WOLF.-VO(N).-HE-SPERG.