Berthold, Graf und Herr zu He., verkauft Bernhard von Hutten zu Birkenfeld, seinen Erben oder dem Inhaber der Urkunde eine jährlich an Bartholomäi [24. Aug.], erstmals 1523, fällige Gülte von 75 Gulden rheinisch in fränkischer Landeswährung auf alle Güter und Einkünfte, Eigen oder Lehen, für bereits erhaltene 1.500 Gulden. Quittung, Währschaftsversprechen und Stellung von Bürgen, die bei Säumnis auf Mahnung einen Knecht und ein Pferd in ein öffentlichen Wirtshaus in Schweinfurt, Würzburg, Münnerstadt oder Königshofen zu schicken haben. Ausfallende Bürgen, Knechte und Perde sind zu ersetzen. Erfolgt dies nicht, sind die übrigen Bürgen zum Einlager verpflichtet. Die Inhaber der Gülte können ggf. auch an Hab und Gut der Bürgen greifen; der Aussteller hat diese schadlos zu halten. Eine Ablösung ist beiden Seiten jeweils zu Kathedra Petri möglich und ein Vierteljahr vorher anzukündigen; die Summe, eventuelle Rückstände und Schäden sind in einer der vier genannten Städte zu zahlen. Kommt der Aussteller einem solchen Ansinnen der Inhaber nicht nach, sind die Bürgen zur Leistung verpflichtet. Es siegeln (1) Graf Berthold und die Bürgen (2) Moritz Marschalk zu Waltershausen, Ritter, (3) Philipp von Herbstadt, Ritter, Amtmann zu Meiningen, (4) Nikolaus (Clas) von Heßberg zu Eishausen, (5) Philipp von und zu Maßbach, (6) Georg von Bibra zu Irmelshausen, (7) Wilhelm von und zu Bibra, (8) Wilhelm von und zu Heßberg, (9) Dietrich Fuchs zu Bimbach, (10) Wolf Fuchs zu Bimbach und (11) Greiff von Heßberg zu Eishausen, die ihre Verpflichtungen übernehmen. Der geben ist Montag nach Petri Cathedra 1523.
Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen » Hennebergica Schwarza/Urkunden
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