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Heft 2: De singulari modo coercendi cives morosos per obstagium vel arestum personale, quod vulgo nominare solemus den bürgerlichen Gehorsam etc. [Über die einzige Möglichkeit, eigensinnige Bürger durch Haft zu dem zu zwingen, was wir gemeinhin den bürgerlichen Gehorsam zu nennen pflegen], gedruckt in Frankenhausen bei Keil, 1753