Günther der Ältere, Graf zu Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, beurkundet für sich und in Vormundschaft des Grafen Heinrich zu Schwarzburg, seines Vetters, und von wegen des Grafen Günther des Jüngeren, seines Bruders, und für alle seine Erben, dass er den Brüdern Heinrich und, Ditterich von Beulwitz (Bewlewitz), seinen Räten und lieben Getreuen, gestattet hat, dem Abt Kaspar zu Paulinzella und der Sammnung des Klosters ein Gut, im Dorfe zu Singen gelegen, das den Genannten von Beulwitz 3 Schock Geldes zinset, die von dem Grafen zu Lehen rühren, für 60 rheinische Gulden auf Wiederkauf zu verkaufen. Sollte der Wiederkauf binnen 6 Jahren nicht geschehen sein, so behält der Graf sich und seinen Erben den Wiederkauf vor.
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Am dornstage vigilia Andree apostoli, anno domini etc. LXXXXII.
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Das auf der Rückseite aufgedrückte Siegel mit Papierdecke ist ziemlich gut erhalten.