Abt Kaspar zu Paulinzella, Doctor Ditterich von Werder, Johann von Grefendorf, Propst zu Ilm, und Marschall Friedrich Thunen bringen als Räte ihres Herrn, des Grafen Günther von Schwarzburg, einen Vergleich zustande zwischen Heintzen Lupprande einesteils und Tutzeln Kruge dem eltern anderenteils der gethanen hulffe und gewehre, szo Lupprande der anderhalbhundert und dreitzehende halbenn gulden halben zu Kruges guttern bestheen, von welcher Summe Lupprand bereits 60 Gulden empfangen hat. Von dem Reste soll Titzel Krug die dreizehntehalben Gulden, die er zu helffegelde gegeben, binnen der nächsten vierzehn Tage oder drei Wochen nach dato dieses Briefes und am nächsten Pfingsten 20 Gulden bezahlen. Die 70 Gulden des verholffen geldes, das Lupprande hinderstellig, sollen nach genau festgesetzten Bestimmungen binnen 6 Wochen von Titzel Krug bezahlt werden, widrigenfalls Lupprand wieder in die Gewere der Güter Titzels eingesetzt werden soll. Der Abt von Paulinzelle und Friedrich Thunen besiegeln den Brief.
datequote:
Dornstag noch decollacionis Iohannis, anno etc. nonagesimo septimo.
seal:
Die beiden aufgedrückten Siegel (mit Papierdecke) sind, ziemlich gut erhalten.
tradition:
Ausfertigung
materialtype:
Papier
Edition/Literature:
UB Paulinzelle Nr. 523.
Further copies:
Hessesche Collectaneen A VIII 7a Nr. 16 Bd. 2, Nr. 299.