Heinrich, Graf zu Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, beurkundet, dass vor ihm Abt Hermann von Paulinzella und Hermann von Holleubin erschienen sind, zwischen welchen Irrungen über acht Männer und Höfe zu Dornheim entstanden sind, von denen sie beide Lehndienste verlangen. Der Graf entscheidet dahin, dass sie die Lehen an jenen Gütern, an denen sie beide Zinsen haben, zugleich haben sollen und dass der Abt von Paulinzella keinen Dienst oder Frone an jenen Gütern haben soll.
datequote:
Freitag nach dem Sonntage Exaudi 1479
seal:
Das aufgedrückte Siegel (mit Papierdecke) ist undeutlich (Helmzier).