Heinrich Abt von Fulda (Fulde) bekundet, daß vor ihm Hartung, Propst des Klosters Allendorf (Alden-), in seinem und des Klosters Namen einerseits, die Brüder Volpert, Heinrich und Konrad Windolt andererseits erschienen sind und Zeugenaussagen in der für diesen Tag vor ihn beschiedenen Sache haben machen lassen wegen der Güter zu Ober- und Unterroth (Obern Rode, Nidernrode) unter Rockenstuhl (-stul), auf die beide Seiten Anspruch erhoben hatten. Als ersten verhörte der Abt den Priester Berthold Gyer. Dieser sagte auf seine Priesterschaft aus, von seinem verstorbenen Vater und seiner noch lebenden Mutter, die ihn zur Aussage auch in ihrem Namen ermächtigt hatte, gehört zu haben, sie seien Diener des verstorbenen Erbo von Geisa (Geysa) und seiner Ehefrau gewesen und hätten auf deren Geheiß jährlich die Abgaben, die diesen wegen der beiden Roth zugestanden hätten, den Nonnen zu Allendorf, ihren Töchtern, geliefert. Seine Mutter habe von der Frau gehört, sie hätte von keinen ihrer ererbten Güter so großen Trost wie von diesem, das ewig beim Kloster Allendorf bleiben solle für ihr, ihres Ehemannes und ihrer Eltern Seelenheil. Gumpelman von Roth, der auf einem der Güter sitzt, sagte auf seinen Eid, die gesamte von ihm wegen des Gutes jährlich geschuldete Gülte stehe den Töchtern des Erbo von Geisa, Nonnen in Allendorf, und niemandem sonst zu. Ruzse vom anderen Roth, der auf dem anderen Gut sitzt, das Erbo von Geisa seinen Töchtern in Allendorf mitgab, sagte, er sei seines Bruders wegen auf das Gut gekommen, der habe es ihm aufgelassen. Er habe daher Heinrich (Heintzen) von Pferdsdorf (Phers-), Schwager der Nonnen in Allendorf, gebeten, ihm das Gut in deren Namen zu leihen, er wolle den hantkouf dazu geben. Dies habe Heinrich abgelehnt, es sei denn, Ruzse wolle ihm dafür ein Viertel Hafer geben; er habe ihn stattdessen an das Kloster und die dortigen Nonnen gewiesen, die ihm das Gut verliehen hätten, wie sein Bruder es gehabt habe. Katharina, die auch auf einem dieser Güter sitzt, sagte aus, nach dem Tod des Ehemannes sei sie zu Propst, Äbtissin und den genannten Nonnen in Allendorf, Töchtern Erbos, gegangen, habe das Besthaupt wegen ihres Ehemannes gegeben und wegen der Überlassung des Gutes verhandelt; sie habe ihre Geschenke gegeben und von da an jährlich ihre Gülten nach Allendorf geliefert und nirgends sonst. Zeugen dieser Aussagen: der Propst von Neuenberg (Nuwenberge), Eberhard, Kaplan [des Abtes], Heinrich von der Tann (Tanne) von Bischofsheim (Bischofh.) und Friedrich Moris, Ritter, Heinrich der Schreiber und Friedrich (Fricze) Sparwazzer, Diener [des Abtes]. Sekretsiegel auf der Rückseite aufgedrückt.
Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen » Kloster Allendorf/Urkunden
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