Philipp Bischof von Cavaillon (Cavallicen.), Nuntius des apostolischen Stuhls, bekundet: Hertnid, Propst des Benediktinerklosters Frauenberg (montis b. Marie) bei Fulda (Fuldam), Diözese Würzburg (Herb.), und Johann genannt Stock, Kanoniker des Stiftes St. Paulin außerhalb der Mauern von Trier (Treveren.), hatten ihm als Prokuratoren des Abtes Heinrich (H.) von Fulda im Namen des Abtes und für die diesem pleno iure unterworfenen Klöster wegen des zweijährigen Subsidiums für das erste Jahr seiner beiden Prokurationen wegen des Papstes und der päpstlichen Kammer zum vergangenen Sonntag Letare [31. März] die Zahlung von 250 Goldgulden und 10 Groschen zugesagt, den Gulden zu je 12 Groschen gerechnet. Für den Fall, daß die Kollektoren des Ausstellers von diesen Klöstern schon etwas erhoben hätten, sollte dies abgezogen werden; einer der Kollektoren für die Diözese Würzburg hat in der Tat von Dekan und Kapitel des Stiftes Hl. Kreuz zu Hünfeld (Hunfelt) 21 Gulden und 8 Groschen erhoben; diese waren daher abzuziehen. Der Aussteller quittiert hiermit über die verbleibenden 229 Gulden 2 Groschen, die er vom genannten Propst in Anwesenheit des Jakob Bysschoff, Bürgers zu Mainz (Mogunt.), erhalten hat. Darüber hinaus wurden wegen der dem Abt unterworfenen Klöster St. Marien zu Allendorf (Aldindorff) und Nonnenkloster Rohr (Rore), Diözesen Mainz und Würzburg, 28 Gulden 10 Groschen und 12 alte Heller gezahlt. Der Aussteller quittiert daher über das gesamte Subsidium des ersten Jahres für die genannten Klöster und spricht diese von eventuell in dieser Sache ausgesprochenen Strafen seiner Kollektoren los. Siegel des Ausstellers.
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