Eberhard von Weyhers (Weyers), Stiftsherr zu Fulda (Fulde), Benediktinerordens, und bestätigter Propst zu Zella (Czelle) unter Fischberg (Visch-), und der dortige Konvent desselben Ordens bekunden: Prior und Konvent der Augustinereremiten zu Schmalkalden (Smal-) hatten gegen sie Forderungen erhoben wegen etlicher Schulden, die ihnen von Seiten des verstorbenen Heinrich Hache, Lesemeisters des Ordens und vor Zeiten Propstes zu Zella unter Fischberg, zugefallen waren. Dieser hatte mit Geld seines Ordens etliche versetzte Höfe und Güter des Klosters Zella ausgelöst und zurückgekauft, die daher ihm zustanden; Äbtissin, Priorin und Konvent hatten sie ihm urkundlich verschrieben. Prior und Konvent hatten deshalb Klage vor dem geistlichen Gericht des Kilian von Bibra, Dr. des geistlichen Rechts, Domproptes zu Würzburg (Wirtzpurg) und Generalvikars in geistlichen Sachen, erhoben. Der hatte die Parteien zur Anhörung der Rechnungen vor Franz Boler (Poler), Dekan des Stiftes Schmalkalden, beschieden. Aus besiegelten Urkunden und Rechnungen hat sich dabei ergeben, daß das Kloster Zella gegenüber den Augustinern zu Schmalkalden beträchtliche Schulden hat. Derentwegen sind jetzt beide Parteien mit Rat ihrer Freunde gütlich übereingekommen; dies ist in zwei gleichlautenden, den Parteien übergebenen Urkunden festgehalten. Der Aussteller verspricht für sich, Äbtissin, Priorin und Konvent sowie die jeweiligen Amtsnachfolger, den Augustinern zu Schmalkalden wegen der beurkundeten, berechneten und verbauten Schulden die nächsten 20 Jahre lang jährlich je 7 1/2 Malter Weizen und Hafer Kaufmannsgut auf seine Kosten aus dem Hof Glattbach (Glat-) durch den jeweiligen Hofmann an Martini [11. Nov.] oder innerhalb der folgenden acht Tage nach Schmalkalden in das Kloster liefern zu lassen. Der Hofmann wird aufgefordert, deswegen dem Kloster in Schmalkalden gehorsam zu sein; seine Verpflichtungen gegenüber dem Kloster Zella werden entsprechend reduziert. Wenn der Hof durch Brand oder Heereszug geschädigt oder verwüstet wird, ist die Menge aus anderen Gülten oder vom Speicherboden des Klosters Zella zu liefern. Nach Ablauf der 20 Jahre können Propst, Äbtissin, Priorin und Konvent Hof und Gülte an Martini mit 60 Gulden ablösen; dies ist ein Vierteljahr vorher anzukündigen; Rückstände und möglicher Schaden sind dann abzugelten. Nehmen sie diese Möglichkeit nicht wahr, sind die 15 Malter weiterhin jährlich fällig. Die Aussteller versprechen Währschaft; sie werden den Hof Glattbach vor einer Auslösung nicht versetzen und über die Gülte hinaus nicht belasten. Sie verzichten auf alle Privilegien und Freiheiten, die dem entgegenstehen könnten. Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent mit dem Klostersiegel; dieser kündigt sein Siegel an.
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