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Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen, Kloster Allendorf/Urkunden, Nr. 351
Datum von::
10. März 1395
Datum bis::
10. März 1395
Datierung:
?1395 März 10.?
Regest:
Propst Albrecht Kelner, Äbtissin Euphemia, Priorin Katharina und der Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldindorff) bekunden, dem Johann (Hansen) Heyne, Bürger zu Salzungen (Salcz-), seiner Frau Elisabeth (Elsin) und ihren Erben 5 Schock guter Kreuzgroschen, genannt Meißener (Missenere) schuldig zu sein, die diese ihnen gezahlt hatten, fällig am nächsten Sonntag Invocavit nach Ausstellung der Urkunde [19. Febr. 1396]. Die Aussteller räumen den Eheleuten die Möglichkeit ein, in der Salzpfanne (nappen) des Klosters zu sieden, wenn sie selbst es nicht können; wenn das Kloster aber sieden will, sollen die Eheleute es nicht hindern. Falls sie in der Pfanne des Klosters sieden, sollen sie für jedes Werk, das sie dieses Jahr sieden, von der Schuldsumme 10 Schilling Salzunger Währung abziehen. Eine Zahlung durch das Kloster oder eine Rückforderung durch die Eheleute ist vier Wochen vor dem genannten Sonntag Invocavit anzukündigen. Erfolgt die Zahlung dann nicht und ist die Summe nicht durch Sieden erbracht, so können die Eheleute Pfänder nehmen. In beiderseitigem Einvernehmen kann die Frist auch über das Jahr hinaus verlängert werden. (1) Propst und (2) Konvent drücken ihre Siegel auf.
Datumszitat:
Datum a.d. 1395 feria quarta proxima post dominicam qua cantatur Reminiscere.
Siegel:
Spuren von zwei aufgedrückten, grünen, spitzovalen Siegeln.
Edition/Literatur:
UB Allendorf Nr. 338
Bemerkungen:
Unter dem Text Buchstaben und Worte aus Schreibübungen. Überlieferungsform:Ausfertigung Beschreibstoff:Papier