Die Ratsmeister Heinrich genannt Schenkel und Heinrich genannt Apt sowie die übrigen Ratsleute zu Salzungen bekunden: zwischen Propst Reinhard, Äbtissin Kunigunde, Priorin Katharina und dem Konvent des Nonnenklosters St. Marien zu Allendorf (Aldendorph) sowie Dietrich (Th.), ehemaligem Propst, jetzt Pfarrer zu Salzungen, einerseits, Berthold von Bernshausen (-hn.), Burgmann und Gründer der neuerrichteten Herberge (xenodochii) oder des Hospitals in der Stadt, und seinem Vikar, der dort den Kranken die Messe liest, andererseits haben sie mit Rat kluger Männer und etlicher Burgmannen die folgende Ordnung getroffen, damit dem Kloster durch die Neuerungen kein Schade geschieht: das Kollationsrecht des Altars im Spital steht Propst und Äbtissin zu; sie sollen neben diesem Priester im Hospital einen umsichtigen, geeigneten Mann als Provisor einsetzen. Verschleudert einer der beiden die Einkünfte und erwirbt einen üblen Leumund, sollen Propst und Äbtissin ihn ab- und einen besseren an seine Stelle setzen. Der Provisor hat jährlich zwischen Allerheiligen [1. Nov.] und Martini [11. Nov.] in Anwesenheit von Propst und Konvent Rechnung zu legen. Der Priester oder Kaplan im Hospital soll nicht mit der Glocke zu seiner Messe rufen, bevor nicht bei der Frühmesse in der Pfarrkirche das Sakrament erhoben worden ist, und darf dazu die Glocke nur einmal anschlagen; ihm ist nicht gestattet, Salz und Wasser zu weihen, Beichte zu hören, Sakramente zu reichen, Stationen zu halten, an Sonn- und Feiertagen, insbesondere an Hochfesten, Messe zu lesen, bevor im Hochamt in der Pfarrkirche die Hostie erhoben worden ist, auch nicht, während in der Pfarrkirche ein Begräbnis stattfindet, sofern ihn nicht der Pleban von der Anwesenheit entbunden hat; er darf auch keinen neuen Friedhof anlegen, sofern es nicht dem Pleban angemessen erscheint. Was ihm täglich während der Vorbereitung und der Messe als Opfergabe gereicht wird, hat er dem Pleban zu geben; was ihm sonst gespendet wird, darf er behalten. Die Opfergaben am Fest des Patrons Johannes Baptist [24. Juni], gleichzeitig Weihetag, sollen Vikar und Provisor unter sich aufteilen. Anstelle dieser Opfergaben hat Berthold, der Stifter, der Pfarrkirche ein Pfund Heller jährlicher Gülte aus einer Saline, die sole genannt wird, angewiesen. Es siegeln (1) die Ratsmeister mit dem Siegel der Stadt Salzungen, (2) Propst, Äbtissin und (3) Konvent, (4) der Pfarrer Dietrich sowie (5) der Stifter Berthold von Bernshausen, beide zum Zeichen der Zustimmung.
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