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Brecht schrieb das Stück im November 1940 im schwedischen Exil als „Radiostück“, auch „Radiotext“. Die neuere Forschung geht davon aus, dass das Stück bereits bei der Entstehung als „Funkoper“ konzipiert wurde. 1949 gab es eine Vertonung des Stücks durch Paul Dessau als Auftragsarbeit vom NWDR Hamburg, die nicht zur Ausstrahlung kam. Brecht hatte in diesem Zusammenhang und auf Anregung Dessaus hin den offenen Schluss des Stückes mit einer neuen Szene "Das Urteil" aufgegeben. Noch im gleichen Jahr arbeiteten Dessau und Brecht die Funkoper zu einer Bühnenoper um. Das Werk geriet in eine Auseinandersetzung über Formalismus in der Kunst, die etwa seit 1950 in der DDR auf Betreiben der SMAD hin geführt wurde. Die Oper wurde am 17. März 1951 an der Berliner Staatsoper zur Probe aufgeführt. Durch gezielte Vergabe der Eintrittskarten seitens des Ministeriums für Volksbildung sollte offenbar ein Misserfolg der Aufführung organisiert werden, was durch Weiterverkauf der Karten gründlich fehlschlug. Brecht nahm in der darauffolgenden Auseinandersetzung mit den SED-Funktionären kleinere Änderungen vor, um vermeintliche „pazifistische Tendenzen“ und mögliche Assoziationen des Protagonisten mit Stalin auszuräumen. Dessau überarbeitete seine Musik in größerem Stil.
Die UA fand dann unter dem Titel "Die Verurteilung des Lukullus" am 12. Oktober 1951 an der Berliner Staatsoper statt. Die westdeutsche EA war am 30. Januar 1952, hier wurde die erste Opernfassung inszeniert.